Berechne den Sonderausgabenabzug für Beamte mit 20.000€ Jahresgehalt und 3.000€ Beitrag zur kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Antwort

Um den Sonderausgabenabzug für einen Beamten zu berechnen, der ein Jahresgehalt von 20.000 € hat und einen Beitrag zur kapitalgedeckten Altersvorsorge von 3.000 € leistet, sind folgende Schritte notwendig: 1. **Ermittlung der abzugsfähigen Sonderausgaben**: In Deutschland können Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben abgezogen werden. Für die kapitalgedeckte Altersvorsorge gilt ein bestimmter Höchstbetrag. 2. **Höchstbetrag für Sonderausgaben**: Der Höchstbetrag für die Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgebeiträgen liegt für das Jahr 2023 bei 26.528 € für Alleinstehende und 53.056 € für Verheiratete. Da der Beamte in diesem Beispiel ein Jahresgehalt von 20.000 € hat, ist er unter dem Höchstbetrag. 3. **Berechnung des Sonderausgabenabzugs**: Da der Beitrag zur Altersvorsorge (3.000 €) unter dem Höchstbetrag liegt, kann dieser Betrag vollständig als Sonderausgabe abgezogen werden. 4. **Ergebnis**: Der Sonderausgabenabzug beträgt somit 3.000 €. Zusammenfassend: Der Beamte kann 3.000 € als Sonderausgaben abziehen, was sich positiv auf seine Steuerlast auswirkt.

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