Muss ich Schenkungen unter Freibetrag melden?

Antwort

In Deutschland musst du Schenkungen, die unter dem Freibetrag liegen, in der Regel nicht melden. Der Freibetrag hängt von der Beziehung zwischen dem Schenker und dem Beschenkten ab. Für Ehepartner beträgt der Freibetrag beispielsweise 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für andere Personen 20.000 Euro. Wenn die Schenkung unter diesen Beträgen liegt, ist keine Meldung erforderlich. Es ist jedoch ratsam, alle Schenkungen gut zu dokumentieren, um im Falle einer späteren Prüfung durch das Finanzamt Nachweise vorlegen zu können.

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