In Deutschland gilt für Schenkungen und Erbschaften zwischen Eltern und Kindern ein Freibetrag von 400.000 € pro Kind innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Überschreitest du die... [mehr]
In Deutschland musst du Schenkungen, die unter dem Freibetrag liegen, in der Regel nicht melden. Der Freibetrag hängt von der Beziehung zwischen dem Schenker und dem Beschenkten ab. Für Ehepartner beträgt der Freibetrag beispielsweise 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für andere Personen 20.000 Euro. Wenn die Schenkung unter diesen Beträgen liegt, ist keine Meldung erforderlich. Es ist jedoch ratsam, alle Schenkungen gut zu dokumentieren, um im Falle einer späteren Prüfung durch das Finanzamt Nachweise vorlegen zu können.
In Deutschland gilt für Schenkungen und Erbschaften zwischen Eltern und Kindern ein Freibetrag von 400.000 € pro Kind innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Überschreitest du die... [mehr]
Der Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten bei Erwerben von Todes wegen beträgt nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) **256.000 Euro**. Diese... [mehr]
Wenn du Grundsicherung beziehst, zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld (früher Hartz IV), hast du in der Regel so wenig Einkommen, dass du keine Einko... [mehr]
Um die Steuer auf 11.000 € zu berechnen, ist es wichtig zu wissen, um welche Steuerart es sich handelt (z. B. Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer) und welches Jahr sowie welche persönlichen... [mehr]