Betriebsrenten werden in Deutschland als sogenannte „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 5 EStG behandelt und sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt... [mehr]
In Hamburg beträgt die Kirchensteuer für Mitglieder der evangelischen Kirche 9 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Betriebsrenten werden in Deutschland als sogenannte „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 5 EStG behandelt und sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt... [mehr]
Wenn du vor dem Stichtag für die erste Zahlung im Jahr 2026 aus der Kirche austrittst, musst du ab dem Zeitpunkt deines Austritts keine Kirchensteuer mehr zahlen. Die Kirchensteuerpflicht endet g... [mehr]