In der Schweiz wird die Kirchensteuer von den Kantonen erhoben und ist kantonal unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt: - Die meisten Kantone erheben eine Kirchensteuer für die anerka... [mehr]
Nach einem Kirchenaustritt in Deutschland bist du grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Eine sogenannte „Ersatzabgabe“ für die Kirchensteuer gibt es nicht. Sobald der Austritt beim Standesamt oder Amtsgericht offiziell vollzogen und dem Finanzamt gemeldet wurde, endet die Kirchensteuerpflicht. Es gibt allerdings Ausnahmen in bestimmten Fällen: - **In einigen Bundesländern** (z. B. Bayern, Baden-Württemberg) kann es sein, dass du, wenn du aus der Kirche austrittst, aber weiterhin kirchliche Dienstleistungen (z. B. eine kirchliche Trauung oder Beerdigung) in Anspruch nehmen möchtest, eine sogenannte „Kasualliengebühr“ zahlen musst. Das ist aber keine Ersatzabgabe für die Kirchensteuer, sondern eine Gebühr für eine konkrete Dienstleistung. - **Privatschulen oder kirchliche Einrichtungen**: Wenn du Leistungen von kirchlichen Einrichtungen in Anspruch nimmst, können dort ebenfalls Gebühren anfallen, die aber nichts mit der Kirchensteuer zu tun haben. Eine pauschale Ersatzabgabe für die Kirchensteuer nach dem Kirchenaustritt gibt es in Deutschland nicht. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten der [Deutschen Bischofskonferenz](https://www.dbk.de/) oder der [Evangelischen Kirche in Deutschland](https://www.ekd.de/).
In der Schweiz wird die Kirchensteuer von den Kantonen erhoben und ist kantonal unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt: - Die meisten Kantone erheben eine Kirchensteuer für die anerka... [mehr]
Betriebsrenten werden in Deutschland als sogenannte „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 5 EStG behandelt und sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt... [mehr]