Die Kfz-Steuer für betrieblich genutzte Pkw zählt zu den neutralen Aufwendungen, da sie nicht direkt mit der Erzielung von Einnahmen verbunden ist. Sie wird in der Regel als Betriebsausgabe... [mehr]
Die Kfz-Steuer für betrieblich genutzte Pkw wird in der Regel als Betriebsausgabe betrachtet. Wenn die Nachzahlung am 4. März erfolgt, handelt es sich um eine Ausgabe, die im Monat März zu verbuchen ist. Diese Kosten sind somit als Betriebsausgaben im März zu erfassen und mindern den Gewinn des Unternehmens. Sie sind nicht als neutrale Aufwendungen zu klassifizieren, da sie direkt mit der betrieblichen Nutzung der Fahrzeuge verbunden sind.
Die Kfz-Steuer für betrieblich genutzte Pkw zählt zu den neutralen Aufwendungen, da sie nicht direkt mit der Erzielung von Einnahmen verbunden ist. Sie wird in der Regel als Betriebsausgabe... [mehr]
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V u V) kannst du grundsätzlich die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung dieserünfte stehen, als Werbungskosten absetzen. Dies umf... [mehr]