Kfz-Steuer für betrieblich genutzte Pkw, nachgezahlt am 4. März: Kosten oder neutrale Aufwendungen im März?

Antwort

Die Kfz-Steuer für betrieblich genutzte Pkw wird in der Regel als Betriebsausgabe betrachtet. Wenn die Nachzahlung am 4. März erfolgt, handelt es sich um eine Ausgabe, die im Monat März zu verbuchen ist. Diese Kosten sind somit als Betriebsausgaben im März zu erfassen und mindern den Gewinn des Unternehmens. Sie sind nicht als neutrale Aufwendungen zu klassifizieren, da sie direkt mit der betrieblichen Nutzung der Fahrzeuge verbunden sind.

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