Ist die Gemeindeebene an Gemeinschaftsteuern beteiligt?

Antwort

Diese Aussage ist **falsch**. In Deutschland sind die Gemeinden an bestimmten Gemeinschaftsteuern beteiligt. Zu den wichtigsten Gemeinschaftsteuern zählen die **Einkommensteuer**, die **Körperschaftsteuer** und die **Umsatzsteuer**. An diesen Steuern sind Bund, Länder und Gemeinden beteiligt, wobei die genaue Aufteilung im Grundgesetz geregelt ist (Art. 106 GG). **Beispiel:** Die Gemeinden erhalten einen festgelegten Anteil an der Einkommensteuer (sogenannter Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) und seit einigen Jahren auch einen Anteil an der Umsatzsteuer. **Fazit:** Die Gemeindeebene ist also sehr wohl an Gemeinschaftsteuern beteiligt.

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