Ja, das Finanzamt muss den zu viel gezahlten Betrag erstatten. Wenn du durch einen erfolgreichen Widerspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid recht bekommen hast und sich daraus ergibt, dass du zu vi... [mehr]
**Außergewöhnliche Belastung - Begriffserklärung:** - **Definition:** Kosten, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die über das übliche Maß hinausgehen. - **Voraussetzungen:** - Notwendigkeit der Ausgaben (z.B. Krankheit, Behinderung). - Unzumutbarkeit der Belastung (z.B. hohe medizinische Kosten). - **Abzugsfähigkeit:** Nur der Teil der Kosten, der die zumutbare Eigenbelastung übersteigt, kann steuerlich geltend gemacht werden. - **Zumutbare Eigenbelastung:** Abhängig von Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder. **Beispiel:** Ein Steuerpflichtiger hat aufgrund einer schweren Krankheit hohe Arztrechnungen in Höhe von 5.000 Euro. Die zumutbare Eigenbelastung beträgt 1.500 Euro. Er kann 3.500 Euro (5.000 Euro - 1.500 Euro) als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung angeben.
Ja, das Finanzamt muss den zu viel gezahlten Betrag erstatten. Wenn du durch einen erfolgreichen Widerspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid recht bekommen hast und sich daraus ergibt, dass du zu vi... [mehr]
Die zumutbare Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen richtet sich nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) und hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand... [mehr]
Ja, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, kannst du dir zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung zurückhol... [mehr]
Die zumutbare Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen im deutschen Steuerrecht richtet sich nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie ist abhängig vom Gesamtbetrag der E... [mehr]