Wie hoch ist die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Kosten?

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Die zumutbare Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen im deutschen Steuerrecht richtet sich nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Die zumutbare Belastung beträgt: - **1 %** des Gesamtbetrags der Einkünfte, wenn dieser nicht mehr als 15.340 € beträgt, - **2 %** bei Einkünften zwischen 15.340 € und 51.130 €, - **3 %** bei Einkünften über 51.130 €. Diese Prozentsätze gelten für Steuerpflichtige mit drei oder mehr Kindern. Für Steuerpflichtige mit weniger Kindern oder ohne Kinder gelten höhere Prozentsätze (bis zu 7 %). Die genaue Berechnung erfolgt gestaffelt und ist im Gesetz (§ 33 Abs. 3 EStG) geregelt. Das Finanzamt zieht die zumutbare Belastung von den geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen ab; nur der übersteigende Betrag wirkt sich steuermindernd aus. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/Z/zumutbare-belastung.html).

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