Ja, eine GmbH erhält nach einer Umfirmierung in der Regel eine neue Steuernummer und Umsatzsteuernummer. Die Umfirmierung wird als Änderung der rechtlichen Struktur betrachtet, was eine Neubeantragung dieser Nummern erforderlich macht. Es ist wichtig, dies rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt zu klären, um mögliche steuerliche Probleme zu vermeiden.