Gibt es Ausnahmen bei der Spekulationssteuer?

Antwort

Ja, es gibt Ausnahmen bei der Spekulationssteuer (korrekt: Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte) in Deutschland. Die wichtigsten Ausnahmen sind: 1. **Haltedauer**: Bei Immobilien gilt: Wenn du eine Immobilie mindestens zehn Jahre lang besitzt, ist der Verkauf steuerfrei (§ 23 EStG). Bei anderen Wirtschaftsgütern (z.B. Gold, Kryptowährungen) beträgt die Spekulationsfrist ein Jahr. 2. **Selbstnutzung**: Wenn du eine Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt hast, ist der Verkauf ebenfalls steuerfrei – unabhängig von der Haltedauer. 3. **Freibetrag**: Liegt der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 600 Euro, fällt keine Steuer an (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Weitere Details und Ausnahmen können sich je nach Einzelfall ergeben. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren oder die Informationen beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) nachzulesen.

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