Kann ich Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn mir mein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt?

Antwort

Ja, du kannst Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen auch wenn dir dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Das häusliche Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit sein oder es muss sich um einen separaten Raum handeln, der ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Wenn du nur gelegentlich von zu Hause aus arbeitest, sind die Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt. Es ist ratsam, sich über die genauen steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen zu informieren oder einen Steuerberater zu konsultieren.

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