Anzug als Büroausgabe absetzen?

Antwort

Ja, in Deutschland kann ein Anzug unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn er ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Das bedeutet, dass der Anzug nicht für private Anlässe getragen wird. Es ist wichtig, die Ausgaben gut zu dokumentieren und im Zweifelsfall einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

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