Ja, tatsächliche, aber nicht notwendige Werbungskosten sind grundsätzlich absetzbar. Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte objektive Nettoprinzip: Werbungskosten sind alle Aufwendunge...
In welcher Zeile der Anlage KAP trage ich Werbungskosten ein?
Antwort vomDie Werbungskosten trägst du in der Anlage KAP (Kapitalerträge) in Zeile 17 ein. Dort kannst du die abzugsfähigen Werbungskosten, die im Zusammenhang mit deinen Kapitalerträgen stehen, angeben. Achte darauf, die entsprechenden Belege aufzubewahren, um die Angaben im Falle einer Prüfung nachweisen zu können.
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