Das Wort „Moral“ stammt vom lateinischen Adjektiv „moralis“, das „die Sitten betreffend“ bedeutet. Dieses wiederum leitet sich von „mos“ (Genitiv: &bdqu... [mehr]
Das Wort „Rubrumsberichtigung“ stammt aus dem juristischen Sprachgebrauch im deutschsprachigen Raum. Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen: 1. **Rubrum**: Das Wort „Rubrum“ kommt aus dem Lateinischen („rubrum“ = „rot“). Ursprünglich bezeichnete es die mit roter Tinte geschriebene Überschrift eines Dokuments. Im juristischen Kontext meint „Rubrum“ heute die Kopfzeile eines gerichtlichen Schriftstücks, in der die wichtigsten Angaben wie Aktenzeichen, Parteien, Gericht und Verfahrensart stehen. 2. **Berichtigung**: Dieses deutsche Wort bedeutet „Korrektur“ oder „Richtigstellung“. Die **Rubrumsberichtigung** ist also die Korrektur oder Richtigstellung des Rubrums, also der Kopfzeile eines gerichtlichen Dokuments, etwa wenn Namen, Adressen oder Parteibezeichnungen falsch oder unvollständig sind. Zusammengefasst: Das Wort „Rubrumsberichtigung“ ist ein zusammengesetztes Substantiv aus dem lateinischen „Rubrum“ und dem deutschen „Berichtigung“ und bezeichnet die Korrektur der Angaben im Rubrum eines juristischen Dokuments.
Das Wort „Moral“ stammt vom lateinischen Adjektiv „moralis“, das „die Sitten betreffend“ bedeutet. Dieses wiederum leitet sich von „mos“ (Genitiv: &bdqu... [mehr]
Die lateinischen Verben **"habere"** (haben, halten, besitzen) und **"capere"** (nehmen, fassen, ergreifen) sind **nicht etymologisch verwandt**. **"habere"** stammt vom... [mehr]