Wo liegt die Vermögensgrenze bei Bürgergeld?

Antwort

Die Vermögensgrenze beim Bürgergeld (ehemals Hart IV) in Deutschland liegt bei 40.000 Euro für eine alleinstehende Person. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro. Diese Regelungen können sich jedoch ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der offiziellen Website der Bundesagentur für Arbeit zu überprüfen: [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de).

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