Eine Teilpensionierung in der Schweiz bietet mehrere finanzielle Vorteile im Vergleich zur Frühpensionierung: 1. **Einkommenssicherheit**: Bei einer Teilpensionierung behältst du einen Teil... [mehr]
In der Schweiz ist eine Teilpensionsierung in der 1. Säule (AHV) grundsätzlich nicht möglich. Die AHV sieht vor, dass die Altersrente ab dem ordentlichen Rentenalter (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen) in voller Höhe bezogen wird. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Rente vorzeitig zu beziehen, was zu einer Kürzung der Rentenhöhe führt. Eine Teilpensionierung, wie sie in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) möglich ist, existiert in der 1. Säule nicht.
Eine Teilpensionierung in der Schweiz bietet mehrere finanzielle Vorteile im Vergleich zur Frühpensionierung: 1. **Einkommenssicherheit**: Bei einer Teilpensionierung behältst du einen Teil... [mehr]
Ein Rentenaufschub in der Schweiz bietet mehrere Vorteile: 1. **Höhere Rentenzahlungen**: Wenn du deine Rente aufschiebst, erhöht sich die monatliche Rentenzahlung, da die Rentenversicherun... [mehr]
In der Schweiz benötigt man mindestens ein Beitragsjahr, um Anspruch auf eine Altersrente der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) zu haben. Die Höhe der Rente hängt jedoch von... [mehr]
Ja, es ist möglich, in die Schweiz zu ziehen, ohne eine Rente zu beziehen. Allerdings musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Für EU/EFT... [mehr]