Ist eine Teilpensionsierung in der Schweiz in der 1. Säule möglich?

Antwort

In der Schweiz ist eine Teilpensionsierung in der 1. Säule (AHV) grundsätzlich nicht möglich. Die AHV sieht vor, dass die Altersrente ab dem ordentlichen Rentenalter (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen) in voller Höhe bezogen wird. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Rente vorzeitig zu beziehen, was zu einer Kürzung der Rentenhöhe führt. Eine Teilpensionierung, wie sie in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) möglich ist, existiert in der 1. Säule nicht.

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