Kann ich in Deutschland mit 40 % Behinderung, 63 Jahren und 35 Versicherungsjahren aus EU-Ländern vorzeitig in Rente gehen?

Antwort

Mit 40 % Behinderung und 63 Jahren kannst du in Deutschland grundsätzlich **nicht** die „Altersr für schwerbehinderte Menschen“ in Anspruch nehmen, da hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von **mindestens 50** erforderlich ist. Allerdings gibt es andere Möglichkeiten für einen vorzeitigen Renteneintritt: **1. Altersrente für langjährig Versicherte:** Mit 35 Versicherungsjahren („Wartezeit“) kannst du die „Altersrente für langjährig Versicherte“ beanspruchen. - Der frühestmögliche Rentenbeginn ist hier mit **63 Jahren** möglich, - allerdings mit **Abzügen** (Abschlägen) von 0,3 % pro Monat, den du vor der Regelaltersgrenze in Rente gehst. **2. Anrechnung von EU-Versicherungszeiten:** Wenn du in anderen EU-Ländern gearbeitet hast, können diese Versicherungszeiten in der Regel auf die 35 Jahre angerechnet werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft das im Einzelfall. **Fazit:** Mit 40 % Behinderung hast du keinen Anspruch auf die spezielle Schwerbehindertenrente, aber mit 35 Versicherungsjahren kannst du ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Weitere Informationen findest du bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Altersrente/altersrente_node.html). Eine individuelle Beratung bei der Rentenversicherung ist empfehlenswert, um alle Möglichkeiten und Auswirkungen zu klären.

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