In der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden maximal drei Jahre für die Berufsausbildung als Versicherungsjahre angerechnet. Diese Zeiten werden als sogenannte Anrechnungszeiten bewert... [mehr]
In der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden maximal drei Jahre für die Berufsausbildung als Versicherungsjahre angerechnet. Diese Zeiten werden als sogenannte Anrechnungszeiten bewert... [mehr]