Wie viele Versicherungsjahre werden maximal für die Berufsausbildung angerechnet und wie werden diese bewertet?

Antwort

In der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden maximal drei Jahre für die Berufsausbildung als Versicherungsjahre angerechnet. Diese Zeiten werden als sogenannte Anrechnungszeiten bewertet. Die Bewertung erfolgt in zwei Stufen: 1. **Erste Stufe (bis 31. Dezember 1991):** Für Zeiten der Berufsausbildung bis zu diesem Datum wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt, das 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten beträgt. 2. **Zweite Stufe (ab 1. Januar 1992):** Für Zeiten der Berufsausbildung ab diesem Datum wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt, das 90 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten beträgt. Diese Anrechnungszeiten können die Rentenhöhe beeinflussen, da sie in die Berechnung der Rentenansprüche einfließen.

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