Nein. Eine Impfhelferin hat nicht nur Datenschutzpflicht; sie kann je nach Rolle auch einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung „Impfhelferin“,...
Was ist der Zweck von Datenschutz?
Antwort vomDer Zweck des Datenschutzes besteht darin, die Privatsphäre und die persönlichen Daten von Individuen zu schützen. Dies umfasst: 1. **Schutz der Privatsphäre**: Sicherstellen, dass persönliche Informationen nicht ohne Zustimmung offengelegt oder missbraucht werden. 2. **Verhinderung von Missbrauch**: Schutz vor Identitätsdiebstahl, Betrug und anderen Formen des Missbrauchs persönlicher Daten. 3. **Recht auf informationelle Selbstbestimmung**: Individuen sollen die Kontrolle darüber haben, welche Informationen über sie gesammelt und wie diese verwendet werden. 4. **Vertrauen schaffen**: Förderung des Vertrauens in digitale Dienste und Technologien durch transparente und verantwortungsvolle Datenverarbeitung. 5. **Einhaltung gesetzlicher Vorschriften**: Sicherstellung, dass Organisationen die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten, wie z.B. die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU. Weitere Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findest du hier: [DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679).
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