Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]
Der Zugewinnausgleich kann bei einer Scheidung individuell von dem Paar geregelt werden. Dies kann durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschehen, in der die Eheleute die Aufteilung des Zugewinns einvernehmlich festlegen. Solche Vereinbarungen müssen notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Wenn keine einvernehmliche Regelung getroffen wird, entscheidet das Familiengericht über den Zugewinnausgleich.
Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]