Was ist der Zugewinnausgleich?

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Der Zugewinnausgleich ist ein rechtliches Verfahren im deutschen Familienrecht, das bei einer Scheidung zur Anwendung kommt, wenn die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Er regelt die Aufteilung des während der Ehe gemeinsam erworbenen Vermögens. Konkret bedeutet das: Jeder Ehepartner behält grundsätzlich das Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat (Anfangsvermögen). Am Ende der Ehe wird das Vermögen jedes Ehepartners erneut festgestellt (Endvermögen). Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ist der sogenannte Zugewinn. Hat ein Ehepartner während der Ehe mehr Zugewinn erzielt als der andere, muss er die Hälfte des Überschusses an den anderen Partner abgeben. Ziel ist es, beide Ehepartner am während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögenszuwachs gleichmäßig zu beteiligen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/eherecht/zugewinnausgleich_node.html).

Kategorie: Recht Tags: Ehe Vermögen Scheidung

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