In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Das ZGB 19 (Zivilgesetzbuch der Schweiz) regelt die Handlungsfähigkeit von Personen. Es besagt, dass eine Person handlungsfähig ist, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht unter einer Beistandschaft steht. Handlungsfähigkeit bedeutet, dass eine Person Verträge abschließen und rechtliche Handlungen vornehmen kann. Bei Minderjährigen oder Personen unter Beistandschaft gibt es besondere Regelungen, die ihre Handlungsfähigkeit einschränken können.
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...
§ 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung in Deutschland. Der Paragraph ist Teil des deutschen Energiere...
Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...