Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn ein Defekt oder eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware nicht sofort erkennbar ist und erst nach dem Kauf festgestellt wird. Wenn die Farbe... [mehr]
In Deutschland hat der Käufer gemäß § 438 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bei einem Kaufvertrag grundsätzlich zwei Jahre Zeit, um Mängel an einer gekauften Sache zu reklamieren. Diese Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Innerhalb dieser Zeit muss der Käufer den Mangel dem Verkäufer anzeigen, um seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Käufer die Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung dem Verkäufer anzeigen muss, um seine Rechte nicht zu verlieren. Was als "unverzüglich" gilt, hängt vom Einzelfall ab, sollte aber in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Weitere Informationen dazu finden sich im BGB: [§ 438 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html).
Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn ein Defekt oder eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware nicht sofort erkennbar ist und erst nach dem Kauf festgestellt wird. Wenn die Farbe... [mehr]