Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]
In Deutschland gerät man in der Regel 30 Tage nach Fälligkeit einer Zahlung in Verzug, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Wenn die Zahlung am 26. Februar fällig ist, wäre der Zahlungsverzug ab dem 28. März gegeben, sofern der Gläubiger den Schuldner nicht vorher mahnt.
Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]