Ja, grundsätzlich kann das noch geändert werden – wenn der Kirchenaustritt tatsächlich schon 2021 wirksam war und das Finanzamt davon erst 2026 Kenntnis erhält. Rechtsgrundla...
Hat ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid aufschiebende Wirkung auf die Zahlung?
Antwort vomNein. Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hat grundsätzlich **keine aufschiebende Wirkung** – die festgesetzte Steuer ist also **trotz Einspruch fristgerecht zu zahlen** (Grundsatz aus § 361 Abgabenordnung). Eine Zahlung muss nur dann (ganz oder teilweise) vorerst nicht erfolgen, wenn die **Aussetzung der Vollziehung (AdV)** gewährt wird (ebenfalls § 361 AO; zusätzlich § 69 Finanzgerichtsordnung). Die AdV muss in der Regel **gesondert beantragt** werden und wird nur gewährt, wenn z. B. **ernstliche Zweifel** an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder die Vollziehung eine **unbillige Härte** wäre. Offizielle Infos: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__361.html und https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/__69.html