Die Kosten für einen Erbschein in Deutschland setzen sich aus den Gebühren für das Nachlassgericht (Gerichtskosten) und gegebenenfalls den Kosten für einen Notar zusammen. Die H&ou... [mehr]
Bei Mahnungen können verschiedene Zuschläge und Kosten anfallen, die ein Gläubiger gegenüber dem Schuldner geltend machen darf. In Deutschland sind das typischerweise: 1. **Mahngebühren**: Für den zusätzlichen Aufwand durch das Versenden einer Mahnung kann eine Mahngebühr verlangt werden. Diese sollte jedoch angemessen und nachvollziehbar sein. Üblich sind Beträge zwischen 2 und 5 Euro pro Mahnung. Überhöhte Mahngebühren (z. B. 10 oder 15 Euro) werden von Gerichten oft als unzulässig angesehen. 2. **Verzugszinsen**: Gerät der Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger Verzugszinsen verlangen. Die Höhe richtet sich nach § 288 BGB: - Für Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz - Für Geschäfte zwischen Unternehmen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz Den aktuellen Basiszinssatz findest du bei der Deutschen Bundesbank: [Basiszinssatz](https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820) 3. **Kosten für Inkasso oder Rechtsanwalt**: Werden nach erfolgloser Mahnung Inkassounternehmen oder Anwälte eingeschaltet, können deren Kosten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Verzugsschaden geltend gemacht werden. **Wichtig:** - Eine Mahnung ist nicht zwingend erforderlich, um in Verzug zu geraten (z. B. bei kalendermäßig bestimmter Zahlung). - Die Höhe der Mahngebühren muss verhältnismäßig sein und darf keine verdeckte Vertragsstrafe darstellen. **Zusammengefasst:** Zuschläge bei Mahnungen sind in der Regel Mahngebühren, Verzugszinsen und ggf. Kosten für weitere Maßnahmen (Inkasso, Anwalt). Alle Zuschläge müssen angemessen und rechtlich zulässig sein.
Die Kosten für einen Erbschein in Deutschland setzen sich aus den Gebühren für das Nachlassgericht (Gerichtskosten) und gegebenenfalls den Kosten für einen Notar zusammen. Die H&ou... [mehr]