Wie hoch sind die Kosten für den Erbschein?

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Die Kosten für einen Erbschein in Deutschland setzen sich aus den Gebühren für das Nachlassgericht (Gerichtskosten) und gegebenenfalls den Kosten für einen Notar zusammen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des Nachlasses (dem sogenannten Nachlasswert) und ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. **Beispielhafte Kosten (Stand 2024):** - **Nachlasswert bis 10.000 €:** ca. 150 € - **Nachlasswert bis 50.000 €:** ca. 330 € - **Nachlasswert bis 100.000 €:** ca. 546 € - **Nachlasswert bis 500.000 €:** ca. 1.870 € Hinzu kommen ggf. Auslagen (z.B. für Urkundenkopien) und, falls ein Notar eingeschaltet wird, dessen Gebühren. **Wichtige Hinweise:** - Die exakten Kosten können je nach Einzelfall variieren. - Für die Beantragung ist meist ein persönlicher Termin beim Nachlassgericht oder Notar erforderlich. - Die Gebühren werden auch dann fällig, wenn der Antrag später zurückgenommen wird. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbschein/erbschein_node.html) oder bei deinem zuständigen Nachlassgericht.

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