Wo kann man einen Erbschein beglaubigen lassen?

Antwort

Einen Erbschein selbst kannst du nicht „beglaubigen“ lassen, der Erbs ein amtliches Dokument ist, das vom Nachlassgericht (in der Regel beim zuständigen Amtsgericht) ausgestellt wird. Wenn du jedoch eine **beglaubigte Kopie** eines Erbscheins benötigst, du diese an folgenden Stellen erhalten: - **Nachlassgericht (Amtsgericht):** Dort, wo der Erbschein ausgestellt wurde, kannst du eine beglaubigte Abschrift anfordern. - **Notar:** Notare sind berechtigt, Abschriften von Urkunden zu beglaubigen. - **Bürgeramt/Rathaus:** Viele Bürgerämter oder Stadtverwaltungen bieten ebenfalls die Beglaubigung von Kopien an, sofern das Original vorgelegt wird. Wichtig: Für die Beglaubigung musst du in der Regel das Original des Erbscheins vorlegen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Justiz NRW](https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/nachlass/erbschein/index.php) oder bei deinem örtlichen Amtsgericht.

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