Einen Erbschein selbst kannst du nicht „beglaubigen“ lassen, der Erbs ein amtliches Dokument ist, das vom Nachlassgericht (in der Regel beim zuständigen Amtsgericht) ausgestellt wird. Wenn du jedoch eine **beglaubigte Kopie** eines Erbscheins benötigst, du diese an folgenden Stellen erhalten: - **Nachlassgericht (Amtsgericht):** Dort, wo der Erbschein ausgestellt wurde, kannst du eine beglaubigte Abschrift anfordern. - **Notar:** Notare sind berechtigt, Abschriften von Urkunden zu beglaubigen. - **Bürgeramt/Rathaus:** Viele Bürgerämter oder Stadtverwaltungen bieten ebenfalls die Beglaubigung von Kopien an, sofern das Original vorgelegt wird. Wichtig: Für die Beglaubigung musst du in der Regel das Original des Erbscheins vorlegen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Justiz NRW](https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/nachlass/erbschein/index.php) oder bei deinem örtlichen Amtsgericht.