Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]
Falsch. Beamte zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein, da sie einen besonderen Status haben. Sie sind jedoch in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, wobei sie stattdessen oft in eine beamtenrechtliche Altersversorgung einzahlen.
Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]
Im deutschen Recht bezeichnet die **Eintrittspflicht** die rechtliche Verpflichtung einer Person oder Institution, für einen bestimmten Schaden oder eine bestimmte Leistung einzustehen. Besonders... [mehr]