Ab welchem Alter dürfen bayerische Beamte in den Ruhestand treten?

Antwort vom

Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** ist ein Ruhestand ab dem vollendeten 63. Lebensjahr möglich, allerdings mit Versorgungsabschlägen. - **Schwerbehinderte Beamte** können bereits ab dem vollendeten 62. Lebensjahr in den Ruhestand treten, ebenfalls mit Abschlägen. - **Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrbeamte und bestimmte andere Gruppen** haben teils niedrigere Altersgrenzen (meist zwischen 60 und 62 Jahren). Die genauen Regelungen findest du im [Bayerischen Beamtengesetz (BayBG)](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-24).

Kategorie: Recht Tags: Beamte Ruhestand Bayern

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