Ab welchem Alter dürfen bayerische Beamte in den Ruhestand treten?

Antwort

Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** ist ein Ruhestand ab dem vollendeten 63. Lebensjahr möglich, allerdings mit Versorgungsabschlägen. - **Schwerbehinderte Beamte** können bereits ab dem vollendeten 62. Lebensjahr in den Ruhestand treten, ebenfalls mit Abschlägen. - **Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrbeamte und bestimmte andere Gruppen** haben teils niedrigere Altersgrenzen (meist zwischen 60 und 62 Jahren). Die genauen Regelungen findest du im [Bayerischen Beamtengesetz (BayBG)](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-24).

Kategorie: Recht Tags: Beamte Ruhestand Bayern
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