Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]
Beamte zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein, da sie einen besonderen Status haben und in der Regel nicht arbeitslos werden können. Stattdessen sind sie durch das Beamtenrecht abgesichert. Bezüglich der Rentenversicherung: Beamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, sondern erhalten eine Beamtenpension, die auf ihrem letzten Gehalt und der Dienstzeit basiert. Es gibt jedoch die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um Ansprüche zu erwerben.
Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]
Im deutschen Recht bezeichnet die **Eintrittspflicht** die rechtliche Verpflichtung einer Person oder Institution, für einen bestimmten Schaden oder eine bestimmte Leistung einzustehen. Besonders... [mehr]