Ja, mit einer Deckungszusage „dem Grunde nach“ von der Rechtsschutzversicherung kannst du grundsätzlich schon vor Gericht gehen. Die Deckungszusage „dem Grunde nach“ bedeu... [mehr]
Beamte zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein, da sie einen besonderen Status haben und in der Regel nicht arbeitslos werden können. Stattdessen sind sie durch das Beamtenrecht abgesichert. Bezüglich der Rentenversicherung: Beamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, sondern erhalten eine Beamtenpension, die auf ihrem letzten Gehalt und der Dienstzeit basiert. Es gibt jedoch die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um Ansprüche zu erwerben.
Ja, mit einer Deckungszusage „dem Grunde nach“ von der Rechtsschutzversicherung kannst du grundsätzlich schon vor Gericht gehen. Die Deckungszusage „dem Grunde nach“ bedeu... [mehr]
In einem solchen Fall sind folgende Fragen besonders wichtig, um den Sachverhalt zu klären und die nächsten Schritte einzuleiten: 1. **Wann genau wurde der Diebstahl festgestellt?** - Ze... [mehr]
Beamte müssen einen Übergriff in der Regel unverzüglich ihrem Dienstvorgesetzten melden. Die genaue Vorgehensweise ist in den jeweiligen Dienstvorschriften oder internen Richtlinien der... [mehr]
Deine unentgeltliche Hilfe als Rentner auf der Baustelle eines Freundes ist grundsätzlich erlaubt, solange es sich tatsächlich um Nachbarschaftshilfe oder Freundschaftsdienst handelt und kei... [mehr]
Ja, ein Insolvenzverwalter einer insolventen Versicherung in Luxemburg ist grundsätzlich verpflichtet, den bevorzugten Gläubigern (z. B. Versicherungsnehmern oder Begünstigten) Auskunft... [mehr]