Ja, Angestellte des Öffentlichen Dienstes dürfen sich grundsätzlich politisch äußern. Das Grundgesetz garantiert auch ihnen die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) sowie das Recht a... [mehr]
Beamte zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein, da sie einen besonderen Status haben und in der Regel nicht arbeitslos werden können. Stattdessen sind sie durch das Beamtenrecht abgesichert. Bezüglich der Rentenversicherung: Beamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, sondern erhalten eine Beamtenpension, die auf ihrem letzten Gehalt und der Dienstzeit basiert. Es gibt jedoch die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um Ansprüche zu erwerben.
Ja, Angestellte des Öffentlichen Dienstes dürfen sich grundsätzlich politisch äußern. Das Grundgesetz garantiert auch ihnen die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) sowie das Recht a... [mehr]
Ja, Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), der das Gleichheitsgebot regelt, gilt auch im Beamtenverhältnis. Das bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Gleichbehandlung haben und niemand weg... [mehr]
Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]