Wenn der Unterhaltstitel (z.B. ein Gerichtsbeschluss oder eine Jugendamtsurkunde) nicht mehr zur aktuellen Einkommenssituation passt, solltest du eine Abänderung des Titels anstreben. Dafür... [mehr]
Ja, Wohngeld wird bei der Berechnung des Einkommens für die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen (früher GEZ, heute Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio) als Einkommen gezählt. Das bedeutet: Wenn du einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellst, musst du das Wohngeld als Teil deines Einkommens angeben. Es gibt jedoch bestimmte Sozialleistungen, bei deren Bezug du automatisch von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden kannst – dazu zählt das Wohngeld **nicht**. Nur Empfänger von z.B. Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter können sich direkt befreien lassen. Weitere Informationen findest du direkt beim [ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice](https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermassigung/index_ger.html).
Wenn der Unterhaltstitel (z.B. ein Gerichtsbeschluss oder eine Jugendamtsurkunde) nicht mehr zur aktuellen Einkommenssituation passt, solltest du eine Abänderung des Titels anstreben. Dafür... [mehr]