Das Jobcenter ist grundsätzlich berechtigt, Einkommensauskünfte von unterhaltspflichtigen Personen anzufordern, auch wenn bereits ein Unterhaltstitel (z. B. Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschl... [mehr]
Das Jobcenter ist grundsätzlich berechtigt, Einkommensauskünfte von unterhaltspflichtigen Personen anzufordern, auch wenn bereits ein Unterhaltstitel (z. B. Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschl... [mehr]
Wenn der Unterhaltstitel (z.B. ein Gerichtsbeschluss oder eine Jugendamtsurkunde) nicht mehr zur aktuellen Einkommenssituation passt, solltest du eine Abänderung des Titels anstreben. Dafür... [mehr]