Was tun, wenn der Unterhaltstitel nicht mehr zur aktuellen Einkommenssituation passt?

Antwort

Wenn der Unterhaltstitel (z.B. ein Gerichtsbeschluss oder eine Jugendamtsurkunde) nicht mehr zur aktuellen Einkommenssituation passt, solltest du eine Abänderung des Titels anstreben. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten: 1. **Einvernehmliche Einigung:** Du kannst versuchen, dich mit dem Unterhaltsberechtigten auf eine Anpassung zu einigen. Im Idealfall wird die Einigung schriftlich festgehalten und ggf. beim Jugendamt oder Gericht bestätigt. 2. **Abänderungsklage beim Familiengericht:** Kommt keine Einigung zustande, kannst du beim zuständigen Familiengericht eine sogenannte Abänderungsklage einreichen. Das Gericht prüft dann, ob und in welchem Umfang der Unterhaltstitel geändert werden kann. Dafür musst du deine veränderte Einkommenssituation nachweisen (z.B. durch Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide). 3. **Jugendamt:** Bei Titeln, die beim Jugendamt errichtet wurden, kannst du dich auch direkt an das Jugendamt wenden und um eine Überprüfung bitten. **Wichtig:** Solange der Titel besteht, bist du verpflichtet, den festgelegten Unterhalt zu zahlen – auch wenn dein Einkommen gesunken ist. Eine rückwirkende Änderung ist in der Regel nur ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem du den Unterhaltsberechtigten nachweislich über die veränderte Situation informiert hast. **Tipp:** Lass dich ggf. von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten, um Fehler zu vermeiden und deine Rechte zu wahren. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/unterhalt/unterhalt_node.html) oder beim [Deutschen Familiengerichtstag e.V.](https://www.familiengerichtstag.de/).

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