Wo ist die Tarifautonomie geregelt?

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Die Tarifautonomie ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geregelt, insbesondere in Artikel 9 Absatz 3. Dort wird das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zur Regelung ihrer Arbeitsbedingungen Tarifverträge abzuschließen, garantiert.

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