Der Satz „Die Verweigerung bezieht sich nur auf den Dienst mit der Waffe und ist unabhängig von der allgemeinen Wehrpflicht.“ bedeutet: Wenn jemand den Dienst mit der Waffe verweiger... [mehr]
Die Wirkung des § 252 StPO tritt nur dann ein, wenn die Zeugin in der Hauptverhandlung ausdrücklich die Aussage verweigert. Das bloße Nichterscheinen oder Nichtaussagen ohne ausdrückliche Verweigerung reicht nicht aus, um die Voraussetzungen des § 252 StPO zu erfüllen.
Der Satz „Die Verweigerung bezieht sich nur auf den Dienst mit der Waffe und ist unabhängig von der allgemeinen Wehrpflicht.“ bedeutet: Wenn jemand den Dienst mit der Waffe verweiger... [mehr]
In einer solchen Situation sind folgende Fragen wichtig, um die Lage richtig einzuschätzen und angemessen zu reagieren: 1. **Ist akute Gefahr im Verzug?** Gibt es Hinweise darauf, dass jema... [mehr]