Das Bundesverfassungsgericht leitet in seinem sogenannten "Ersten Rundfunkurteil" von 1961 (BVerfGE 12, 205) die Zuständigkeit der Länder für den Rundfunk aus dem Grundgesetz... [mehr]
Das Bundesverfassungsgericht wird nicht gewählt, sondern die Richterinnen und Richter werden ernannt. Die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag einer gemeinsamen Wahlkommission, die sich aus Mitgliedern Bundestages und des Bundesrates zusammensetzt. Die Amtszeit Richter beträgt in der Regel 12 Jahre, eine Wiederernennung ist nicht möglich.
Das Bundesverfassungsgericht leitet in seinem sogenannten "Ersten Rundfunkurteil" von 1961 (BVerfGE 12, 205) die Zuständigkeit der Länder für den Rundfunk aus dem Grundgesetz... [mehr]
Das Gehalt einer Richterin oder eines Richters am Bundesverfassungsgericht richtet sich nach der Besoldungsgruppe R10 der Bundesbesoldungsordnung R. Stand 2024 beträgt das Grundgehalt in dieser B... [mehr]
Der genaue Zeitpunkt, wann der Gesetzentwurf für die Neubesoldung der Bundesbeamten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erscheinen wird, steht derzeit noch nicht fest. Das Bundesverfass... [mehr]