Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem folgende zwei Aufgaben: 1. **Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz** (Normenkontrolle): Es prüft, ob Gesetze und... [mehr]
Das Bundesverfassungsgericht wird nicht gewählt, sondern die Richterinnen und Richter werden ernannt. Die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag einer gemeinsamen Wahlkommission, die sich aus Mitgliedern Bundestages und des Bundesrates zusammensetzt. Die Amtszeit Richter beträgt in der Regel 12 Jahre, eine Wiederernennung ist nicht möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem folgende zwei Aufgaben: 1. **Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz** (Normenkontrolle): Es prüft, ob Gesetze und... [mehr]
Nach der amerikanischen Verfassung ist es nicht möglich, dass ein Bundesstaat einseitig die Vereinigten Staaten verlässt und unabhängig wird. Die Verfassung sieht keinen Mechanismus f&u... [mehr]
Ein Eilantrag (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) in Familiensachen beim Bundesverfassungsgericht wird in der Regel sehr zügig bearbeitet, da es sich meist um besonders eilbedü... [mehr]
Eine Bundesverfassungsbeschwerde gilt als angenommen, wenn das Bundesverfassungsgericht sie zur Entscheidung annimmt. Dies geschieht nicht automatisch mit der Einreichung der Beschwerde. Das Gericht p... [mehr]