Der genaue Zeitpunkt, wann der Gesetzentwurf für die Neubesoldung der Bundesbeamten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erscheinen wird, steht derzeit noch nicht fest. Das Bundesverfass... [mehr]
Das Bundesverfassungsgericht wird nicht gewählt, sondern die Richterinnen und Richter werden ernannt. Die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag einer gemeinsamen Wahlkommission, die sich aus Mitgliedern Bundestages und des Bundesrates zusammensetzt. Die Amtszeit Richter beträgt in der Regel 12 Jahre, eine Wiederernennung ist nicht möglich.
Der genaue Zeitpunkt, wann der Gesetzentwurf für die Neubesoldung der Bundesbeamten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erscheinen wird, steht derzeit noch nicht fest. Das Bundesverfass... [mehr]
Die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ sind ungeschriebene, historisch gewachsene Kernprinzipien, die das deutsche Berufsbeamtentum prägen. Sie sind in Art. 33 Abs.... [mehr]