Wie oft wird das Bundesverfassungsgericht gewählt?

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Das Bundesverfassungsgericht wird nicht gewählt, sondern die Richterinnen und Richter werden ernannt. Die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag einer gemeinsamen Wahlkommission, die sich aus Mitgliedern Bundestages und des Bundesrates zusammensetzt. Die Amtszeit Richter beträgt in der Regel 12 Jahre, eine Wiederernennung ist nicht möglich.