Werden Mitkontoinhaber bei einer Pfändung informiert?

Antwort

Bei einer Pfändung wird in der Regel der Kontoinhaber informiert, jedoch nicht automatisch die Mitkontoinhaber. Die Bank ist verpflichtet, den Kontoinhaber über die Pfändung zu benachrichtigen, da diese direkt betroffen sind. Es kann jedoch vorkommen, dass Mitkontoinhaber ebenfalls von der Bank informiert werden, insbesondere wenn sie durch die Pfändung in ihren Rechten betroffen sind. Es ist ratsam, sich bei der Bank oder einem rechtlichen Berater über die spezifischen Regelungen und Vorgehensweisen zu informieren.

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