Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
In Deutschland müssen die Schulden eines Verstorbenen in der Regel aus dem Nachlass beglichen werden. Wenn der Verstorbene keine Verwandten oder Familie hat, wird der Nachlass von der zuständigen Nachlassbehörde verwaltet. Sollte der Nachlass nicht ausreichen, um die Schulden zu decken, bleibt in der Regel niemand für die Schulden verantwortlich, da die Erben nicht für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen haften, wenn sie den Nachlass nicht annehmen. In einigen Fällen kann die Kommune für die Bestattungskosten aufkommen, wenn keine Erben vorhanden sind.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Nein, ein Kaufvertrag kann nicht wirksam mit einer bereits verstorbenen Person als Verkäufer beurkundet werden. Mit dem Tod einer Person endet deren Rechtsfähigkeit, das heißt, sie kan... [mehr]
Ein Vermächtnisanspruch ist ein Anspruch, der sich aus einem Vermächtnis im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags ergibt. Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, bei... [mehr]
Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]
Wenn du ein Erbe ausschlagen möchtest, kannst du als Grund angeben, dass du vermutest, Schulden zu erben. Das ist in der Regel nicht nachteilig. Die Ausschlagung eines Erbes ist in Deutschland gr... [mehr]