Wer übernimmt Schulden in Deutschland bei Sterbefällen ohne Verwandte oder Familie?

Antwort

In Deutschland müssen die Schulden eines Verstorbenen in der Regel aus dem Nachlass beglichen werden. Wenn der Verstorbene keine Verwandten oder Familie hat, wird der Nachlass von der zuständigen Nachlassbehörde verwaltet. Sollte der Nachlass nicht ausreichen, um die Schulden zu decken, bleibt in der Regel niemand für die Schulden verantwortlich, da die Erben nicht für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen haften, wenn sie den Nachlass nicht annehmen. In einigen Fällen kann die Kommune für die Bestattungskosten aufkommen, wenn keine Erben vorhanden sind.

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