Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlung eines geliehenen Geldbetrags, die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer Dienstleistung sein. Gläubiger können natürliche Personen (Privatpersonen), juristische Personen (z. B. Unternehmen, Vereine) oder auch öffentliche Stellen (z. B. Finanzämter) sein. Der Begriff wird vor allem im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext verwendet.