Wer ist der Eigentümer beim Pfandrecht?

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Beim Pfandrecht ist der Eigentümer derjenige, der das Pfandrecht an einer bestimmten Sache oder einem bestimmten Recht hat. In der Regel handelt es sich dabei um den Gläubiger, der durch das Pfandrecht eine Sicherheit für seine Forderung erhält. Der Schuldner bleibt jedoch der Eigentümer der verpfändeten Sache, hat aber eingeschränkte Verfügungsrechte, solange das Pfandrecht besteht.

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