Wer haftet für Transportschäden nach Abnahme bei Nacherfüllung?

Antwort

Im Rahmen der Nacherfüllung nach Abnahme haftet in der Regel der Verkäufer für Transportschäden, die während der Nacherfüllung entstehen. Dies gilt, solange der Verkäufer die Transportkosten trägt und die Ware an den Käufer liefert. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware in einem mangelfreien Zustand zu liefern, und falls Schäden während des Transports auftreten, kann der Käufer Ansprüche geltend machen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen vertraglichen Vereinbarungen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen, da diese die Haftung beeinflussen können.

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