Wer haftet für Sachschaden am Arbeitsplatz?

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In der Regel kommt der Arbeitgeber für Sachschäden auf, die während der Arbeitszeit und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen, sofern der Mitarbeiter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. In solchen Fällen könnte der Arbeitgeber eine Haftpflichtversicherung haben, die die Kosten übernimmt. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen im Arbeitsvertrag oder in den internen Richtlinien des Unternehmens zu prüfen. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln kann der Mitarbeiter persönlich haftbar gemacht werden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

Kategorie: Recht Tags: Haftung Sachschaden Arbeit

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