Wer haftet bei Gefährdungshaftung?

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Im Rahmen der Gefährdungshaftung haftet in Regel derjenige, eine gefährliche Tätigkeit ausübt oder eine gefährliche Sache betreibt, unabhängig von einem Verschulden. Dies bedeutet, dass der Betreiber einer gefährlichen Anlage oder eines gefährlichen Gewerbes für Schäden haftet, die durch diese Tätigkeit oder Sache verursacht werden, auch wenn er alle erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat. Beispiele für Gefährdungshaftung finden sich im deutschen Recht, insbesondere im Produkthaftungsgesetz und im Straßenverkehrsgesetz. In diesen Fällen kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen, ohne nachweisen zu müssen, dass der Betreiber fahrlässig gehandelt hat.

Kategorie: Recht Tags: Haftung Gefährdung Schaden

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