Wer haftet für beschädigte Ware während des Transports zur Nacherfüllung?

Antwort

Bei der Nacherfüllung, also der Lieferung einer Ersatzware oder der Reparatur einer mangelhaften Ware, haftet in der Regel der Verkäufer, solange die Ware während des Transports zu ihm oder zu dem Käufer beschädigt wird. Der Verkäufer trägt das Risiko bis zur Übergabe der Ware an den Käufer. Wenn der Verkäufer die Ware an einen Spediteur übergibt, bleibt er jedoch verantwortlich, bis die Ware beim Käufer ankommt. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen im Kaufvertrag und die gesetzlichen Regelungen zu beachten, da diese die Haftung beeinflussen können.

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