Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Aktenzeichen II ZR 15/59, veröffentlicht in Wertpapier-Mitteilungen (WM) 1960, Seite 610, datiert vom **18. Januar 1960**.
Im Erwachsenenschutzrecht wird die Reihenfolge der Entscheidungsträger in der Regel wie folgt festgelegt: 1. **Selbstbestimmung**: Zunächst hat die betroffene Person das Recht, selbst über medizinische Maßnahmen zu entscheiden, solange sie dazu in der Lage ist. 2. **Vorsorgevollmacht**: Wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden, kann eine zuvor erteilte Vorsorgevollmacht greifen. Hierbei hat die Person eine Vertrauensperson benannt, die in ihrem Sinne Entscheidungen treffen kann. 3. **Gesetzlicher Vertreter**: Falls keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, wird ein gesetzlicher Vertreter bestellt. Dies kann ein Familienmitglied oder eine andere nahestehende Person sein. 4. **Gerichtliche Entscheidung**: In bestimmten Fällen kann auch ein Gericht eingeschaltet werden, um einen geeigneten Vertreter zu bestimmen, insbesondere wenn es zu Konflikten oder Unklarheiten kommt. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen im jeweiligen Land oder Bundesland zu informieren, da diese variieren können.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Aktenzeichen II ZR 15/59, veröffentlicht in Wertpapier-Mitteilungen (WM) 1960, Seite 610, datiert vom **18. Januar 1960**.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Fundstellenhinweis WM 1960, 610 trägt das Aktenzeichen: **II ZR 15/59** Diese Entscheidung stammt aus dem Jahr 1960 und ist in der Zeitschr... [mehr]
Die Entscheidung BGH WM 1960, 610 ist auch unter der Fundstelle BGHZ 32, 164 zu finden. Das bedeutet, sie ist im 32. Band der amtlichen Sammlung „Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsa... [mehr]
Ein Mitarbeiter beim Magistrat sollte insbesondere die folgenden rechtlichen Vorgaben kennen: 1. **Verwaltungsrecht**: Grundkenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, da die tägl... [mehr]
Für eine private Sauna in Deutschland besteht in der Regel **keine gesetzliche Pflicht**, einen Notausschaltknopf (Not-Aus-Schalter) zu installieren. Die Vorschriften, die einen Notausschalter ve... [mehr]
Ja, das ist einer der Hauptgründe, warum man zu einem Anwalt geht. Ein Anwalt sorgt dafür, dass rechtliche Angelegenheiten korrekt, fair und im Einklang mit den geltenden Gesetzen abgewickel... [mehr]
Das Zurückwerfen von Fallobst auf das Grundstück des Nachbarn ist rechtlich problematisch und in der Regel nicht erlaubt. Nach deutschem Nachbarschaftsrecht (§ 910 BGB) gilt: Fällt... [mehr]
Für den privaten Verkauf von gebrauchten Gegenständen (z.B. Kleidung, Möbel, Elektronik) benötigst du in der Regel **keinen Gewerbeschein**. Solange du nur gelegentlich und aus dei... [mehr]
Der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Er beschreibt eine Situation, in der sich nach Abschluss eines Vertrags Umstän... [mehr]
Der Begriff „Schuld haben“ bedeutet, für etwas verantwortlich zu sein, insbesondere wenn ein Fehler, Schaden oder Unrecht entstanden ist. Im rechtlichen oder moralischen Sinne wird je... [mehr]