Welches der genannten Rechte ist kein Betroffenenrecht laut DSGVO?

Antwort vom

Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist kein Betroffenenrecht im Sinne der DSGVO, das sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bezieht. Die Betroffenenrechte gemäß DSGVO umfassen unter anderem das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Widerspruch.

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