Welche Immunität hat der Bundespräsident?

Antwort

Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland genießt eine besondere Form der Immunität. Diese Immunität schützt ihn vor strafrechtlicher Verfolgung für Handlungen, die er in Ausübung seines Amtes vornimmt. Das bedeutet, dass der Bundespräsident für seine offiziellen Handlungen nicht strafrechtlich belangt werden kann. Allerdings gilt diese Immunität nicht uneingeschränkt. Für Handlungen, die nicht im Zusammenhang mit seinen offiziellen Aufgaben stehen, kann er strafrechtlich verfolgt werden. Zudem kann der Bundestag in bestimmten Fällen die Aufhebung der Immunität beschließen. Die genauen Regelungen zur Immunität des Bundespräsidenten sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert, insbesondere in Artikel 61.

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