Muss bei Wechsel des GmbH-Eigners eine Zwischenbilanz erstellt werden?

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Ja, bei einem Wechsel des GmbH-Eigners ist es in der Regel erforderlich, eine Zwischenbilanz zu erstellen. Diese Zwischenbilanz dient dazu, den aktuellen Stand der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der GmbH zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels festzuhalten. Sie ist wichtig für die Bewertung des Unternehmens und kann auch steuerliche Auswirkungen haben. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu konsultieren, um die genauen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben zu klären.

Kategorie: Recht Tags: GmbH Eigner Zwischenbilanz

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