Bei einer GmbH mit obligatorischem Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz vertritt grundsätzlich der Aufsichtsrat die Gesellschaft auch gegenüber einem ausgeschiedenen Geschäft...
Muss bei Wechsel des GmbH-Eigners eine Zwischenbilanz erstellt werden?
Antwort vomJa, bei einem Wechsel des GmbH-Eigners ist es in der Regel erforderlich, eine Zwischenbilanz zu erstellen. Diese Zwischenbilanz dient dazu, den aktuellen Stand der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der GmbH zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels festzuhalten. Sie ist wichtig für die Bewertung des Unternehmens und kann auch steuerliche Auswirkungen haben. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu konsultieren, um die genauen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben zu klären.
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Was braucht man zur Gründung einer VVG-GmbH?
Mit „VVG GmbH“ ist meist eine vermögensverwaltende GmbH gemeint – und dafür brauchst du rechtlich erst einmal dasselbe wie für jede normale GmbH: Gesellschafter, Gesel...
Haftet der Geschäftsführer einer GmbH für Steuerschulden der GmbH?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Geschäftsführer einer GmbH persönlich für Steuerschulden der GmbH haften. Maßgeblich sind vor allem § 34 AO und § 69 A...